Diese Vereinbarung regelt den Zugang zur CadRev Beta-Software und die damit verbundenen Pflichten des Beta-Testers.
§ 1 — Gegenstand
CadRev stellt dem Beta-Tester die Software CadRev (PDM Add-In für Autodesk Fusion 360) als geschlossene Beta-Version unentgeltlich und widerruflich zu Testzwecken zur Verfügung. Die Beta-Software dient ausschließlich der internen Erprobung, Fehlersuche und Abgabe von Feedback. Ein produktiver Einsatz ist nicht vorgesehen.
§ 2 — Vertraulichkeit
Der Beta-Tester verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beta erhaltenen oder zugänglich gemachten nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere die Software selbst, Zugangsdaten, Funktionen, Benutzeroberfläche, Dokumentationen, technische Konzepte, Fehler, Screenshots und sonstige nicht veröffentlichte Informationen.
Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Beta-Tests verwendet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CadRev nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich gemacht werden.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die dem Beta-Tester bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß öffentlich bekannt sind, von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Laufzeit der Beta und für drei Jahre nach deren Beendigung fort.
§ 3 — Nutzungsbeschränkungen
Die Beta-Software darf ausschließlich durch den Beta-Tester zu Testzwecken genutzt werden. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, Veröffentlichung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.
Der Beta-Tester darf die Beta-Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder durch Reverse Engineering analysieren, soweit dies nicht nach zwingendem Recht, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG, zulässig ist.
Der Beta-Tester wird die Beta-Software nicht mit sensiblen, produktiven oder fremden vertraulichen Daten nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich von CadRev freigegeben wurde und datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 4 — Feedback und Rechte
Der Beta-Tester kann CadRev freiwillig Feedback, Fehlermeldungen und Verbesserungsvorschläge zur Verfügung stellen. Soweit an solchem Feedback schutzfähige Rechte bestehen und der Beta-Tester hierzu berechtigt ist, räumt er CadRev ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Feedback für die Entwicklung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung von CadRev zu nutzen, zu bearbeiten und umzusetzen.
§ 5 — Beta-Status, Gewährleistung und Haftung
Die Beta-Software wird unentgeltlich und im jeweiligen Entwicklungsstand „as is" bereitgestellt. CadRev übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, bestimmte Eigenschaften oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Beta-Tester ist verpflichtet, vor jeder Nutzung angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
CadRev haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 — Datenschutz
Personenbezogene Daten des Beta-Testers werden nur im Zusammenhang mit der Durchführung des Beta-Programms verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von CadRev, die bei der Registrierung zugänglich gemacht wird.
§ 7 — Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung gilt ab Zustimmung des Beta-Testers und endet mit Beendigung des Beta-Programms oder durch Widerruf des Beta-Zugangs durch CadRev. CadRev kann den Beta-Zugang jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden. Mit Beendigung hat der Beta-Tester die Nutzung unverzüglich einzustellen und auf Aufforderung alle lokalen Kopien zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Die Regelungen zur Vertraulichkeit, Haftung und Feedback-Nutzung bleiben über das Vertragsende hinaus bestehen.