1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung, Überlassung und Nutzung der Software CadRev („Software“) zwischen Miaris Engineering Systems, Inhaber: Niko Miaris, Helene-und-Maria-Schieß-Straße 8, 78467 Konstanz, Deutschland („Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 CadRev ist ein lokal betriebenes Add-in für Autodesk Fusion 360 zur Unterstützung von Versions-, Revisions-, Bauteil- und Metadatenverwaltung.
2.2 Die Software dient der lokalen Organisation und Verwaltung konstruktionsbezogener Informationen, insbesondere von Bauteilen, Revisionen, Metadaten, Eigenschaften, Klassifizierungen und projektbezogenen Verwaltungsinformationen.
2.3 Die Speicherung der mit CadRev verwalteten Konstruktions-, Revisions- und Metadaten erfolgt grundsätzlich lokal auf dem Gerät des Kunden, insbesondere über eine lokale SQLite-Datenbank.
2.4 Der Anbieter erhält durch die normale Nutzung der Software keinen Zugriff auf die CAD-Dateien, Konstruktionsdaten, Projektdaten, Revisionsdaten oder sonstigen lokal gespeicherten Daten des Kunden.
2.5 CadRev ist ein unterstützendes Verwaltungswerkzeug. Die Software ersetzt keine technische Prüfung, Konstruktionsprüfung, Zeichnungsprüfung, Freigabeprüfung, Qualitätssicherung, Normprüfung, CE-Bewertung, Produktionsfreigabe oder sonstige fachliche Prüfung durch den Kunden.
2.6 Nicht Gegenstand des Vertrages sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart:
2.7 Autodesk Fusion 360 ist ein Produkt eines Drittanbieters. Der Anbieter ist nicht mit Autodesk verbunden und hat keinen Einfluss auf Änderungen, Verfügbarkeit, Schnittstellen, Updates, Lizenzmodelle oder Funktionsumfang von Autodesk Fusion 360.
3.1 Der Kunde erkennt an, dass CadRev seine Daten grundsätzlich lokal auf dem Gerät des Kunden speichert. Der Anbieter betreibt keine zentrale Speicherung, Sicherung, Archivierung oder Wiederherstellung der Kundendaten, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
3.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig geeignete Sicherungskopien seiner CAD-Dateien, Fusion-360-Dateien, Exportdateien, Projektdaten, Revisionsdaten und der lokalen CadRev-Datenbank zu erstellen.
3.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, geeignete Backups zu erstellen:
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Wiederherstellbarkeit seiner Backups regelmäßig eigenverantwortlich zu prüfen.
3.5 Unterlässt der Kunde eine angemessene Datensicherung, gilt dies im Schadensfall als erhebliches Mitverschulden. Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB beschränkt.
3.6 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor dem produktiven Einsatz zu prüfen, ob CadRev für seine konkrete Systemumgebung, Arbeitsweise, Datenstruktur und betrieblichen Anforderungen geeignet ist.
4.1 Der Kunde erkennt an, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.
4.2 Der Anbieter übernimmt daher keine Garantie dafür, dass die Software jederzeit unterbrechungsfrei, fehlerfrei, vollständig kompatibel oder für jeden denkbaren Einsatzzweck geeignet ist.
4.3 Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass CadRev mit jeder Version von Autodesk Fusion 360, jedem Betriebssystem, jeder Hardwarekonfiguration, jeder Netzwerkumgebung oder jeder Sicherheitssoftware dauerhaft fehlerfrei zusammenarbeitet.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich zu testen. Dies gilt insbesondere für:
4.5 Der Einsatz von CadRev in produktiven, sicherheitskritischen, qualitätskritischen oder geschäftskritischen Prozessen erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.6 CadRev darf nicht als alleinige Grundlage für sicherheitsrelevante, rechtsverbindliche, produktionskritische oder normrelevante Entscheidungen verwendet werden. Der Kunde bleibt für sämtliche fachlichen, technischen und rechtlichen Prüfungen seiner Konstruktionen und Projektdaten selbst verantwortlich.
5.1 Soweit der Anbieter Beta-, Test-, Preview-, Early-Access- oder Vorabversionen der Software bereitstellt, dienen diese ausschließlich der Erprobung, Bewertung und Weiterentwicklung.
5.2 Beta-Versionen können Fehler enthalten, unvollständig sein, Funktionen ändern oder entfernen, Datenstrukturen verändern oder nicht dauerhaft kompatibel mit späteren Versionen sein.
5.3 Beta-, Test-, Preview- und Early-Access-Versionen sind nicht für den ungeprüften produktiven Einsatz in geschäftskritischen Prozessen bestimmt.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor Nutzung einer Beta-, Test-, Preview- oder Early-Access-Version geeignete Sicherungskopien sämtlicher relevanter Daten anzulegen.
5.5 Der Anbieter übernimmt für Beta-, Test-, Preview- und Early-Access-Versionen keine Garantie für Funktionsumfang, Stabilität, Verfügbarkeit, Datenintegrität, Kompatibilität oder wirtschaftliche Verwendbarkeit, soweit gesetzlich zulässig.
5.6 Der Anbieter kann Beta-, Test-, Preview- und Early-Access-Versionen jederzeit ändern, einschränken, deaktivieren oder einstellen.
6.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
6.2 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Lizenzmodell, der Produktbeschreibung, dem Bestellprozess oder einer individuellen Vereinbarung.
6.3 Die Free-Lizenz ermöglicht die kostenfreie Nutzung der Software mit beschränktem Funktions- oder Datenumfang, insbesondere für bis zu 10 aktive Bauteile.
6.4 Der Anbieter kann den Umfang der Free-Lizenz mit Wirkung für die Zukunft ändern, erweitern, einschränken oder einstellen, sofern berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.
6.5 Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung der Free-Lizenz besteht nicht.
6.6 Die Pro-Lizenz ermöglicht die Nutzung der Software mit erweitertem Funktionsumfang und ohne die Begrenzung der Free-Lizenz auf 10 aktive Bauteile.
6.7 Die Pro-Lizenz ist grundsätzlich für einen einzelnen Nutzer und/oder ein einzelnes Endgerät bestimmt, sofern im Angebot, Bestellprozess oder Lizenzmodell nichts Abweichendes angegeben ist.
6.8 Die Pro-Lizenz kann zur Missbrauchsvermeidung an gerätebezogene Merkmale, Lizenzschlüssel, Aktivierungsdaten, Signatur-Tokens oder vergleichbare technische Identifikationsmerkmale gebunden sein.
6.9 Eine Team-Lizenz ist derzeit nicht verfügbar, sofern sie nicht ausdrücklich vom Anbieter angeboten wird.
7.1 Der Kunde darf die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
7.2 Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
7.3 Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.
8.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Lizenz bestellt und der Anbieter die Bestellung annimmt oder die Software, den Lizenzschlüssel oder den Lizenzzugang bereitstellt.
8.2 Für kostenpflichtige Lizenzen kann ein CadRev-Konto oder eine vergleichbare Lizenzverwaltung erforderlich sein.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung, Bestellung und Aktivierung zutreffende Angaben zu machen und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
8.4 Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zur Lizenzprüfung, Aktivierung, Missbrauchsvermeidung und Systemsicherheit einzusetzen.
8.5 Der Anbieter ist berechtigt, Aktivierungen technisch zu begrenzen, insbesondere bei gerätegebundenen Lizenzen.
9.1 Kostenpflichtige Pro-Lizenzen werden für die im Bestellprozess angegebene Laufzeit abgeschlossen, beispielsweise monatlich oder jährlich.
9.2 Soweit nicht anders angegeben, verlängert sich ein kostenpflichtiges Abonnement nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern gegenüber Verbrauchern gesetzlich nichts anderes gilt.
9.3 Der Kunde kann seine Lizenz über das CadRev-Konto oder über eine andere vom Anbieter bereitgestellte Kündigungsmöglichkeit kündigen.
9.4 Verbrauchern wird eine gesetzlich erforderliche Online-Kündigungsmöglichkeit (z. B. ein Kündigungsbutton auf der Website oder im Kundenbereich) bereitgestellt, sofern kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse online abgeschlossen werden können.
9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.6 Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
9.7 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung kann der Anbieter die betroffene Lizenz, Aktivierung oder das Konto sperren oder deaktivieren.
10.1 Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot, der Website oder dem Bestellprozess.
10.2 Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.
10.3 Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung künftig, werden Preise gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise in diesem Fall zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.4 Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe und PayPal. Je nach gewählter Zahlungsart gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Anbieter speichert keine vollständigen Kreditkarten-, Bank- oder PayPal-Zugangsdaten.
10.5 Der Rechnungsbetrag wird, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig.
10.6 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach angemessener Ankündigung vorübergehend zu sperren.
10.7 Die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Beträge bleibt von einer Sperrung unberührt.
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und zu verbessern.
11.2 Updates können insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheitsverbesserungen, technische Anpassungen, Kompatibilitätsanpassungen, Funktionsänderungen oder neue Funktionen enthalten.
11.3 Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Hauptleistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder die Änderung aus technischen, rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
11.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen, Roadmap-Inhalte, Erweiterungen oder Integrationen, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden.
11.5 Soweit gegenüber Verbrauchern gesetzliche Updatepflichten für digitale Produkte bestehen, bleiben diese unberührt. Bei digitalen Produkten können notwendige Updates zur Erhaltung von Funktionalität und Sicherheit Teil der gesetzlichen Gewährleistung sein.
12.1 Soweit für Aktivierung, Lizenzprüfung, Updates, Zahlungsabwicklung oder Kontoverwaltung eine Website, API oder ein Lizenzserver genutzt wird, bemüht sich der Anbieter um eine angemessene Verfügbarkeit.
12.2 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Verfügbarkeit vereinbart wurde.
12.3 Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere ergeben durch:
12.4 Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen und hierfür den Zugriff auf einzelne Online-Funktionen vorübergehend einzuschränken.
12.5 Die lokale Nutzung bereits aktivierter Software kann von der Verfügbarkeit des Lizenzservers abhängig sein, soweit dies technisch zur Lizenzprüfung erforderlich ist.
13.1 Der Kunde ist verpflichtet:
13.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Freigabe seiner Konstruktions-, Revisions-, Fertigungs-, Zeichnungs- und Projektdaten.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Fehler, Störungen oder Datenabweichungen dem Anbieter möglichst nachvollziehbar zu melden, sofern er Ansprüche wegen eines Mangels geltend machen möchte.
13.4 Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise einsetzen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verstößt.
14.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese AGB keine wirksamen Einschränkungen vorsehen.
14.2 Bei auftretenden Softwarefehlern ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann insbesondere erfolgen durch:
14.3 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dazu zählen insbesondere:
14.4 Der Anbieter schuldet keine vollständige Fehlerfreiheit der Software, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine vollständige Kompatibilität mit jeder Systemumgebung und keine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Versionen von Autodesk Fusion 360, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
14.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Bereitstellung der Software, soweit gesetzlich zulässig.
14.6 Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.2 Der Anbieter haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht.
15.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.5 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.6 Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
15.7 Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit diese durch fehlende, unvollständige, veraltete, beschädigte oder nicht wiederherstellbare Backups des Kunden verursacht oder mitverursacht wurden.
15.8 Der Anbieter haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Aufträgen, Reputationsschäden, Folgeschäden oder Schäden aus fehlerhaften fachlichen Entscheidungen des Kunden, sofern diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
15.9 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
15.10 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
16.1 Die Software kann mit Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Betriebssystemfunktionen, Autodesk Fusion 360, Zahlungsdienstleistern, Hostingdiensten oder externen technischen Diensten zusammenwirken.
16.2 Für Drittprodukte gelten die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.
16.3 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Funktion, Änderungen, Fehler oder Sicherheitsprobleme von Drittprodukten, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
16.4 Änderungen von Autodesk Fusion 360, insbesondere an Schnittstellen, Dateistrukturen, API-Funktionen, Sicherheitsmechanismen oder Lizenzbedingungen, können die Funktion von CadRev beeinträchtigen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass solche Änderungen jederzeit oder dauerhaft kompensiert werden können.
17.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
17.2 Die lokal gespeicherten Konstruktions-, Revisions- und Metadaten des Kunden werden durch den Anbieter im Rahmen der normalen Softwarenutzung nicht eingesehen, übertragen oder zentral gespeichert.
17.3 Soweit für Lizenzprüfung, Kontoerstellung, Zahlungsabwicklung, Support, Websitebetrieb oder Missbrauchsvermeidung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
17.4 Zahlungsdaten werden durch den jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet. Der Anbieter speichert keine vollständigen Kreditkarten- oder Zahlungsdaten, sofern diese direkt durch den Zahlungsdienstleister verarbeitet werden.
18.1 Der Anbieter verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden, die ihm im Rahmen von Support, Fehleranalyse oder sonstiger Kommunikation bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
18.2 Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche technische, wirtschaftliche und projektbezogene Informationen sowie Konstruktions-, Produkt- und Fertigungsdaten des Kunden.
18.3 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Anbieter bereits rechtmäßig bekannt waren oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht bekannt werden.
18.4 Der Kunde soll dem Anbieter keine vertraulichen CAD-, Projekt- oder Konstruktionsdaten übermitteln, sofern dies für Support oder Fehleranalyse nicht erforderlich ist.
19.1 Ein Anspruch auf individuellen Support besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder im jeweiligen Lizenzmodell enthalten ist.
19.2 Der Anbieter kann Support freiwillig per E-Mail, Website, Dokumentation oder andere Kommunikationswege leisten.
19.3 Reaktionszeiten, Lösungszeiten oder bestimmte Support-Level werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
19.4 Supportleistungen begründen keine Garantie für die Lösung eines bestimmten Problems, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
20.1 Der Anbieter ist berechtigt, Lizenzen, Konten oder Aktivierungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
20.2 Vor einer dauerhaften Sperrung wird der Anbieter den Kunden grundsätzlich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, sofern dies zumutbar ist und keine Gefahr für Sicherheit, Lizenzsystem, API, Website oder Rechte des Anbieters besteht.
20.3 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
21.1 Der Anbieter ist nicht berechtigt, den Kunden ohne dessen vorherige Zustimmung als Referenz zu nennen oder Logos des Kunden öffentlich zu verwenden.
21.2 Eine abweichende Regelung kann individuell vereinbart werden.
22.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, technischen Änderungen, neuen Funktionen, Änderungen des Geschäftsmodells oder Anpassungen der Softwarearchitektur.
22.2 Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen rechtzeitig informieren.
22.3 Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden und gesetzliche Anforderungen eingehalten sind.
22.4 Widerspricht der Kunde einer Änderung, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen, sofern die Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen für den Anbieter nicht zumutbar ist.
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
23.3 Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
23.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
23.5 Vertragssprache ist Deutsch.